Jugendschutz / Alkoholpolitik

Jugendschutz hat zum Inhalt, Jugendliche auf ihrem Entwicklungsweg zum Erwachsenwerden mit klaren Haltungen und Grenzen zu begleiten. Dabei nehmen die Erwachsenen eine verantwortungsvolle Rolle ein. Sei es als Ansprechperson der Jugendlichen, als Vorbild, als Trainerin oder als Verkaufspersonal. Wenn eine klare Haltung besteht und diese auch umgesetzt wird, werden Kinder und Jugendliche darin unterstützt, einen gesunden Umgang mit Suchtmitteln zu entwickeln.
Gesetz
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass vergorene Getränke (Bier, Apfelwein ...) nicht an Jugendliche unter 16 Jahren und gebrannte Wasser (inkl. Alcopops) nicht an unter 18-Jährige verkauft und weitergegeben werden dürfen.
Methoden
Erstes Anliegen der Suchtpräventionsstelle ist es, in einer Gemeinde vernetzt mit allen relevanten Schlüsselpersonen eine gemeinsame Haltung und gemeinsame Ziele zu erarbeiten. Im Bereich Alkohol ist die Zusammenarbeit mit VertreterInnen aus Politik, Verwaltung, Jugendarbeit, Vereinen und nicht zuletzt dem lokalen Gewerbe zentral. Testkäufe können in diesem Rahmen eine Kontrollmöglichkeit sein, die aber nicht das Gespräch und die Schulung von Alkohol abgebenden Betrieben und Festwirtschaften ersetzt.
Hier finden Sie Unterlagen und Material zum Thema Jugendschutz 
Zum Verband: Die Stellen für Süuchtprävention im Kanton Zürich