Regelwerk

Ein verbindliches Regelwerk, welches den Umgang mit Suchtmitteln festlegt, ist ein wichtiger Eckpfeiler der Prävention. Voraussetzung für ein funktionierendes Regelwerk ist die gemeinsam entwickelte Haltung in Bezug auf den Umgang mit Suchtmitteln sowie die Erarbeitung von Regeln und Massnahmen bei Regelverstössen. Da die Richtlinien die Schule als Ganzes betreffen,
ist es wichtig, alle Betroffenen (Lehrpersonen, Schüler/innen, Hauswart, Behörden, Eltern) in die Entwicklung miteinzubeziehen. Nur so fühlen sich die verschiedenen Zielgruppen ernst genommen und können sich mit den erarbeiteten Regeln identifizieren. Die Suchtpräventionsstelle berät und begleitet Schulen im Prozess einer Regelwerkentwicklung für den Umgang mit Suchtmittelkonsum.

Kontakt: Peter Trauffer

Zum Verband: Die Stellen für Süuchtprävention im Kanton Zürich