Häufig gestellte Fragen

Nein, in erster Linie arbeiten wir mit Multiplikatoren d.h. mit Erwachsenen, die Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen haben (in Familie, Schule, Vereinen etc.), mit Vorgesetzten in Betrieben sowie mit Entscheidungstragenden in der Politik.

Wir betreiben auch ein Beratungstelefon für Fragen zu Problemen mit Cannabis, Tabak, Alkohol und andere Suchtmittel, aber dieses richtet sich in erster Linie an Eltern und Angehörige. Bei konkreten Beratungsanfragen leiten wir die Ratsuchenden an die entsprechende Beratungsstelle weiter.

Gibt es konkrete Projekte für jugendliche CannabiskonsumentInnen im Zürcher Oberland?
Wir arbeiten in verschiedenen Projekten mit Jugendlichen, allerdings nicht mit Süchtigen. Diese erhalten therapeutische Hilfe in einer Beratungsstelle.
Das Projekt "Kiffer-Kurs" richtet sich an Jugendliche, die von der Polizei wegen Cannabis-Konsums verzeigt wurden. Die Jugendlichen entscheiden, ob sie einen Arbeitseinsatz absolvieren wollen oder einen Kiffer-Kurs besuchen möchten. Im Kurs wird in der Gruppe übers Kiffen diskutiert. Dabei sind folgende Schwerpunkte wichtig: persönliche Geschichte des Cannabiskonsums, Vor- und Nachteile des Kiffens, Was ist Risikokonsum? Macht Kiffen abhängig? usw.

Die meisten Jugendlichen nutzen die Gelegenheit, sich in einer Gruppe Gedanken zum Cannabiskonsum zu machen.

Diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten, da Cannabis und Alkohol zwei sehr unterschiedliche psychoaktive Substanzen sind. Beide verändern zwar die Wahrnehmung, Denkprozesse, das Bewusstsein oder das Verhalten aber sie wirken unterschiedlich. Zudem reagiert jede Person unterschiedlich auf die beiden Substanzen, abhängig von Alter, Gewicht, Geschlecht, psychischer Verfassung usw.

Es gibt keinen Suchtmittelkonsum ohne Risiko. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich gut darüber zu informieren und mit vertrauten Personen darüber zu sprechen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche unter 16 Jahren keinen Alkohol und Jugendliche zwischen 16 und 18 keinen gebrannten Alkohol erhalten dürfen. Seit der Inkrafttretung des neuen Zürcher Gesundheitsgesetzes im Juni 2008 ist auch die Weitergabe von Alkohol an Minderjährige untersagt. So macht sich beispielsweise ein 18-jähriger Jugendlicher strafbar, wenn er seinem 15-jährigen Kollegen ein Bier weitergibt.

Die Ab- und Weitergabe von Alkohol an Minderjährige ist deshalb stark reglementiert, weil junge Menschen vor übermässigem, die Gesundheit schädigenden Alkoholkonsum geschützt werden müssen. Jugendliche befinden sich in einer Entwicklungsphase, in welcher ihr Körper sensibel auf Alkohol reagiert. Früher Alkoholmissbrauch kann auch zur Entstehung einer Sucht führen. Zudem ist übermässiger Konsum von Alkohol insbesondere bei Jugendlichen eine wichtige Ursache von Unfällen. Auch findet ungeschützter Geschlechtsverkehr unter Alkoholeinfluss häufiger statt als ohne.

Die Suchtpräventionsstelle bietet Information, Beratung, Weiterbildung und Schulung zu Fragen der Suchtprävention. Sie plant, begleitet, koordiniert und unterstützt Projekte in Schulen, Gemeinden und Betrieben.

Wir sind keine Beratungsstelle für Abhängige, bieten aber mit unserem Beratungstelefon erste Informationen zu Fragen rund um Cannabis, Alkohol, Tabak und andere Suchtmittel.

Wir unterstützen z.B. das Projekt Midnight Basketball, das in verschiedenen grösseren Gemeinden im Oberland (Uster, Rüti, Wetzikon, Volketswil) jeweils am Samstagabend stattfindet. Ausserdem begleiten wir verschiedene Projekte in Jugendtreffs, Schulen und Vereinen.

Sucht hat vielfältige Erscheinungsformen. Sie kann an Substanzen wie z.B. Alkohol, Tabak, Cannabis, Medikamente oder Kokain gebunden sein. Sie kann aber auch unabhängig von Suchtmitteln auftreten, wie in der Spielsucht, der Arbeits-, Kauf- oder Magersucht.

Im weitesten Sinne ist unter Sucht ein zwanghaftes Verhalten zu verstehen, mit dem man sich oder/und anderen Schaden zufügt.

Die Merkmale sind:
Kontrollverlust, Toleranzbildung, Entzugserscheinungen, Wiederholungszwang und Abstinenzunfähigkeit. Die täglichen Lebensumstände können nachweislich zu einer Suchtgefährdung beitragen: Arbeitslosigkeit, fehlende Lehrstellen, zu hoher Leistungsdruck, fehlende Freiräume, Umweltbelastungen oder sexuelle Übergriffe sind dafür nur einige Beispiele.

Suchtprävention will Suchtproblemen zuvorkommen. Sie ergreift Massnahmen, welche dazu beitragen, Suchtgefährdungen zu vermindern.
So vielfältig wie die Entstehungsbedingungen und Erscheinungsformen von Sucht sind auch die möglichen Ansätze für eine sinnvolle Prävention. Im Zentrum der ursachenorientierten Suchtprävention steht nicht allein die Aufklärung über die Gefahren von Genuss- und Suchtmitteln. Es geht vor allem um die Stärkung der Menschen in ihren persönlichen Einstellungen und Verhaltensweisen, die vor einer Suchtentwicklung schützen sowie um die Förderung von Lebensbedingungen, die das Suchtrisiko vermindern helfen.

Ein wichtiges Anliegen der Suchtprävention ist darum die Verbesserung derjenigen strukturellen Bedingungen von Gesundheit, die einen Einfluss auf die Suchtgefährdung haben, z.B. die Förderung vernetzter Jugendschutzbemühungen beim Alkoholverkauf in der Gemeinde oder der Aufbau wirksamer Frühinterventionsmassnahmen in der Schule. Grundsätzlich gilt: Wer seine Lebenskompetenzen entwickeln kann und Möglichkeiten sieht, in der Gesellschaft seinen Platz zu finden, ist weniger gefährdet.

Suchtprävention kann keine Suchtprobleme lösen, aber zur Verhinderung ihrer Entstehung beitragen. Voraussetzung dafür ist, dass Prävention dort ansetzt, wo Sucht beginnt: Im Alltag.

Unser Angebot steht allen Bevölkerungskreisen offen, richtet sich aber insbesondere an Multiplikatoren, d.h. an Erwachsene, die Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen haben (in Familie, Schule, Freizeit), an Vorgesetzte in Betrieben sowie an Entscheidungstragende in der Politik. Wir arbeiten als regionale Fachstelle in den Gemeinden der Bezirke Hinwil, Uster und Pfäffikon. Wir haben eine Triagefunktion bei Anfragen und vermitteln an die entsprechende Beratungsstelle.

Durch die Gemeinden im Zürcher Oberland und den Kanton Zürich.

Cannabis ist die Pflanze, aus welcher Marihuana (Hanfkraut), Haschisch (Hanfharz) oder Haschischöl (Hanfextrakt) hergestellt werden. Die Substanz THC (Tetrahydrocannabinol) löst beim Konsum von Cannabis einen Rausch aus. Substanzen, die wie THC Gefühle verändern, bezeichnet man als psychoaktiv. Das heisst: Sie beeinflussen Wahrnehmung, Denkprozesse, Gedächtnisleistungen, Stimmungen, Bewusstsein oder Verhalten.

Zum Verband: Die Stellen für Süuchtprävention im Kanton Zürich