Auftragsklärung und Projektplanung

Die Aufgabe einer Gemeindebehörde, einer Schulleitung oder eines Betriebs ist zu wissen, wo Probleme liegen, zu entscheiden, welche Themen angegangen werden sollen, zu ermessen, wer etwas zu einer Lösung beitragen kann sowie gemeinsame Lösungen zu planen und umzusetzen.

Die Aufgabe der Suchtpräventionsstelle ist es, Gemeinden, Schulen und Betriebe in diesem Prozess zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen.

Für die Planung von präventiven Massnahmen müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein. Die folgende Abbildung stellt den Ablauf schematisch dar und erläutert die jeweiligen Schritte.
Für Beratung wenden Sie sich an Ihre/n Fachberater/in 
Zum Verband: Die Stellen für Süuchtprävention im Kanton Zürich