Jugendschutz
Kinder und Jugendliche sind noch in der Entwicklung. Substanzen wie Alkohol, Tabak und Nikotin können ihrem Körper schaden.
Je früher junge Menschen konsumieren, desto grösser sind die Risiken für Gesundheit und Entwicklung.Jugendschutz hilft, Jugendliche zu schützen. Er gibt klare Regeln und unterstützt Erwachsene dabei, Verantwortung zu übernehmen.
Der Körper von Jugendlichen reagiert besonders empfindlich auf Alkohol und Tabak.
Ein früher und regelmässiger Konsum kann:
- die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen
- die Lunge schädigen
- das Risiko für Abhängigkeit erhöhen
Jugendliche zeigen zudem eine erhöhte Risikobereitschaft. Deshalb ist es wichtig, sie vor frühem und übermässigem Konsum zu schützen.
Der Jugendschutz schafft dafür klare Rahmenbedingungen.
In der Schweiz gelten klare gesetzliche Regeln für den Verkauf von Alkohol und Tabak:
- kein Verkauf oder keine Weitergabe von vergorenen Getränken (z. B. Bier, Apfelwein) an Jugendliche unter 16 Jahren
- kein Verkauf oder keine Weitergabe von gebrannten Wassern (inkl. Alcopops) an Jugendliche unter 18 Jahren
- kein Verkauf von Tabak-, Nikotinprodukten, Snus und Vapes an Jugendliche unter 18 Jahren
Diese Regeln gelten im Detailhandel, in der Gastronomie sowie an Festveranstaltungen.
Ziel des kommunalen Jugendschutzes ist es, eine gemeinsame Haltung und klare Ziele zu entwickeln.
Dabei ist die Zusammenarbeit zentral, unter anderem mit:
- Politik und Verwaltung
- Jugendarbeit
- Vereinen
- Gastronomie und lokalem Gewerbe
Wir unterstützen Gemeinden bei der Planung und Umsetzung eines nachhaltigen Jugendschutzes. Testkäufe können dabei ein wichtiges Kontrollinstrument sein. Sie ersetzen jedoch nicht den persönlichen Austausch mit Verkaufsstellen und die Schulung von Verkaufspersonal.
Testkäufe helfen sicherzustellen, dass Alkohol-, Tabak- und Nikotinprodukte nur gemäss den gesetzlichen Vorgaben verkauft werden.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem in:
- Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG)
(in Kraft seit 1. Oktober 2024) - Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich
(Totalrevision in Vorbereitung) - Vollzugsverordnung zur Tabakproduktegesetzgebung des Kantons Zürich
(in Kraft seit 1. November 2025) - Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG)
Im Kanton Zürich ist die Fachstelle Tabakprodukte des Kantonalen Labors Zürich
die zuständige Behörde und Ansprechpartnerin bei Fragen.
Auch wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Durchführung von Testkäufen.
Ein wirksamer Jugendschutz beginnt frühzeitig – bereits bei der Planung von Veranstaltungen.
Wir unterstützen Behörden dabei, die Vergabe von Festpatenten mit präventiven Auflagen zum Jugendschutz zu verknüpfen. So wird Jugendschutz von Anfang an mitgedacht.
Wir bieten Schulungen für:
- Verkaufspersonal an Festen
- Serviceangestellte im Gastrobereich
- Verkaufspersonal im Detailhandel
Die Schulungen vermitteln:
- Grundlagen zur gesetzlichen Jugendschutzregelung
- Sicherheit im Altersnachweis
- konkrete Verhaltenstipps
- Strategien für den Umgang mit schwierigen Situationen
Kontaktperson
Flurina Waldvogel
Fachmitarbeiterin Prävention | Jugend und Freizeit
f.waldvogel@sucht-praevention.ch