Jugendschutz Zürcher Oberland

Jugendschutz Suchtpräventionsstelle Zürcher Oberland
Jugendschutz warum?
Der jugendliche Körper reagiert sensibler auf Alkohol und Tabak. Je früher Jugendliche regelmässig Alkohol und Tabak konsumieren, desto grösser die negativen Auswirkungen auf Gehirn und Lunge. Die Risikobereitschaft ist in diesem Alter erhöht. Ein weiterer Grund Jugendliche vor dem frühen übermässigen Konsum von Alkohol und Tabak zu schützen. Deshalb braucht es den Jugendschutz.


Gesetzgebung Verkauf von Alkohol und Tabak

  • Kein Verkauf oder Weitergabe von vergorenen Getränken (Bier, Apfelwein ...) an Jugendliche unter 16 Jahren
  • Kein Verkauf oder Weitergabe von gebrannten Wassern (inkl. Alcopops) an unter 18-Jährige
  • Kein Verkauf von tabakhaltigen Produkten an unter 16-Jährige
Beratung und Umsetzung Jugendschutz in Ihrer Gemeinde
Ziel des Jugendschutzes in der Gemeinde ist, vernetzt mit allen Schlüsselpersonen (Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Jugendarbeit, Vereinen, dem lokalen Gewerbe) eine gemeinsame Haltung und gemeinsame Ziele zu erarbeiten. Dabei unterstützen wir Sie. Testkäufe können in diesem Rahmen eine Kontrollmöglichkeit sein. Sie ersetzen jedoch nicht das Gespräch mit Alkohol abgebenden Betrieben und Festwirtschaften und die Schulung des Verkaufspersonals.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Entwicklung und Umsetzung eines Jugendschutzkonzepts: Ihr Kontakt in Ihrer Gemeinde 
Testkäufe durchführen
Mit den Testkäufen kann die Gemeinde die Einhaltung des Jugendschutzes im Detailhandel und in Gastrobetrieben überprüfen. Teilnehmende Gemeinden stellen dank regelmässiger Testkäufe eine markante Verbesserung bei der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen fest. Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Durchführung von Testkäufen, begleitende Medienarbeit ist Teil davon.
- weitere Informationen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit
- Merkblatt Testkäufe von Alkohol und Tabakprodukten
Beratung und Schulung für Verkaufspersonal an Festen, im Gastrobereich und Detailhandel
Wir unterstützen Behörden dabei, die Patentvergabe für Festveranstaltungen an präventive Auflagen zu koppeln. So wird das Thema Jugendschutz von Anfang an miteingeplant.
Für das Verkaufspersonal an Festen bieten wir Schulungen an.
Diese sind ebenfalls für Serviceangestellte und Verkaufspersonal im Detailhandel geeignet. Neben Kenntnissen zur Gesetzgebung im Bereich Jugendschutz vermittelt der Kurs konkrete Verhaltenstipps, speziell für den Umgang mit heiklen Situationen.


Kontakt

Nicole Nydegger
Zum Verband: Die Stellen für Süuchtprävention im Kanton Zürich